SCHRITTE ZUR ERNÄHRUNGSTHERAPIE
1. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
Bitte nehmen Sie zunächst Kontakt zu Ihrem Hausarzt auf. Er stellt Ihnen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für die Ernährungstherapie aus. Falls die Ausstellung der Bescheinigung über diesen Weg nicht möglich sein sollte, melden Sie sich gerne bei uns – wir helfen Ihnen weiter.
2. Antrag bei Ihrer Krankenkasse
Mit der Notwendigkeitsbescheinigung und dem Kostenvoranschlag wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und beantragen dort die Kostenübernahme der Ernährungstherapie. Manche Krankenkassen stellen dafür ein eigenes Formular zur Verfügung.
3. Rückmeldung abwarten
Nach etwa zehn bis vierzehn Tagen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen schriftlichen Bescheid, wie viel der Kosten übernommen wird.
3. Beginn der Therapie
Sobald Sie den Bescheid erhalten haben, kontaktieren Sie uns und wir vereinbaren den ersten gemeinsamen Termin.
4. Abrechnung und Erstattung
Die vereinbarten Beträge begleichen Sie bei jedem Termin in bar oder per Überweisung. Sie erhalten von mir eine Quittung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können, um den bewilligten Anteil erstattet zu bekommen.

